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Kfz-Steuer-Rechner 2025

Berechnen Sie Ihre jährliche Kraftfahrzeugsteuer kostenlos und sofort — nach aktuellem KraftStG mit progressivem CO2-Stufentarif ab 2021 und 95 g/km Freibetrag.

Der Kfz-Steuer-Rechner von Carlytics verwendet die offizielle deutsche Berechnungsformel nach § 9 Abs. 1 Nr. 2b KraftStG: Hubraum-Anteil (2,00 EUR/100 cm³ Benzin · 9,50 EUR/100 cm³ Diesel) plus CO2-Anteil (progressiver Stufentarif ab 95 g/km für Neuzulassungen ab 2021). Elektrofahrzeuge sind bis 31.12.2030 befreit.

Das neue CO2-basierte System gilt ab 01.07.2009 (§ 9 KraftStG)

Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld P.1 — wird auf angefangene 100 cm³ aufgerundet

WLTP-Wert (Feld V.7) oder NEFZ-Wert (Feld V.9) aus dem Fahrzeugschein — Freibetrag: 95 g/km

Fahrzeugdaten nicht zur Hand?

Geben Sie die Fahrgestellnummer (VIN/FIN) ein — wir ermitteln Hubraum, CO2-Ausstoß und alle weiteren technischen Daten automatisch. So berechnen Sie die Kfz-Steuer für jedes Fahrzeug ohne Fahrzeugschein.

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?

Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) in Deutschland wird vom Hauptzollamt erhoben und ist für jeden Halter eines zugelassenen Fahrzeugs verpflichtend. Die Berechnung basiert auf zwei Hauptkomponenten: dem Hubraum und dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs. Je nach Erstzulassungsdatum gelten unterschiedliche Berechnungsmodelle.

Berechnungsformel für Pkw (ab 01.07.2009)

Seit dem 1. Juli 2009 setzt sich die Kfz-Steuer für Personenkraftwagen aus zwei Komponenten zusammen:

Kfz-Steuer = Hubraum-Anteil + CO2-Anteil

Hubraum-Anteil

  • Benzin / LPG / CNG / Hybrid: 2,00 EUR je angefangene 100 cm³
  • Diesel: 9,50 EUR je angefangene 100 cm³

CO2-Anteil

  • Freibetrag: 95 g/km
  • 2009–2020: pauschal 2,00 EUR je g/km über Freibetrag
  • Ab 2021: progressiver Stufentarif (2,00–4,00 EUR)

Progressiver CO2-Stufentarif ab 2021

Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2021 erstmals zugelassen werden, gelten progressive Steuersätze auf den CO2-Ausstoß. Je höher die Emissionen, desto höher der Steuersatz pro Gramm. Der Freibetrag liegt weiterhin bei 95 g/km.

CO2-Bereich (g/km)Steuersatz (EUR/g)
0–95 g/kmsteuerfrei (Freibetrag)
96–115 g/km2,00 EUR
116–135 g/km2,20 EUR
136–155 g/km2,50 EUR
156–175 g/km2,90 EUR
176–195 g/km3,40 EUR
ab 196 g/km4,00 EUR

Hubraumsätze nach Kraftstoffart

Der Hubraum-Anteil wird pro angefangene 100 cm³ berechnet. Ein Motor mit 1.998 cm³ zählt als 20 Einheiten (aufgerundet). Die Sätze unterscheiden sich deutlich zwischen Benzin und Diesel:

KraftstoffartEUR / 100 cm³Beispiel: 2,0-L-Motor
Benzin / LPG / CNG / Hybrid
2,00 EUR40,00 EUR
Diesel
9,50 EUR190,00 EUR

Rechenbeispiel: BMW 320d (Erstzulassung 2022)

Ein BMW 320d mit 1.995 cm³ Hubraum und 127 g/km CO2 (WLTP), Erstzulassung 2022 — also im progressiven Regime ab 2021:

Hubraum-Anteil: ⌈1.995 / 100⌉ × 9,50 EUR = 20 × 9,50 EUR = 190,00 EUR

CO2 96–115 g/km: 20 g × 2,00 EUR = 40,00 EUR

CO2 116–127 g/km: 12 g × 2,20 EUR = 26,40 EUR

Gesamt: 256,40 EUR / Jahr

Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Batterie-elektrische Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) sind nach § 3d KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Befreiung gilt für Erstzulassungen bis einschließlich 31. Dezember 2025 und endet spätestens am 31. Dezember 2030. Nach Ablauf wird die Steuer voraussichtlich nach dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) berechnet.

Plug-in-Hybride (PHEV) profitieren nicht von dieser Steuerbefreiung. Sie werden wie konventionelle Benziner besteuert — Hubraum des Verbrennungsmotors plus CO2-Emissionen im WLTP-Zyklus.

LPG, CNG und Ethanol (FlexFuel)

Fahrzeuge mit Autogas (LPG), Erdgas (CNG) oder Ethanol-Antrieb (FlexFuel/E85) werden steuerlich wie Benziner behandelt: 2,00 EUR je angefangene 100 cm³ Hubraum. Der CO2-Anteil richtet sich nach den eingetragenen Emissionswerten.

Tipps zur Senkung der Kfz-Steuer

Emissionsarmes Fahrzeug wählen

Fahrzeuge mit CO2-Ausstoß unter 95 g/km zahlen keinen CO2-Anteil. Viele moderne Kleinwagen, Hybride und Plug-in-Hybride erreichen diesen Wert.

Benziner statt Diesel

Benziner zahlen nur 2,00 EUR je 100 cm³, Diesel 9,50 EUR. Bei einem 2,0-Liter-Motor bedeutet das 150,00 EUR Ersparnis allein beim Hubraumanteil.

Exakte CO2-Daten für Ihr Fahrzeug ermitteln

Sie kennen den CO2-Wert Ihres Fahrzeugs nicht? Geben Sie die Fahrgestellnummer (VIN/FIN) ein — unser kostenloser VIN-Check liefert Hubraum, CO2-Ausstoß, Kraftstoffart und alle weiteren technischen Daten direkt aus den Herstellerdaten.

Kostenloser VIN-Check

Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Steuer

Wie viel Kfz-Steuer muss ich zahlen?
Die Höhe der Kfz-Steuer hängt von Hubraum, CO2-Ausstoß, Antriebsart (Benzin oder Diesel) und Erstzulassungsdatum ab. Für Benziner beträgt der Hubraumsatz 2,00 EUR je angefangene 100 cm³, für Diesel 9,50 EUR je angefangene 100 cm³. Hinzu kommt der CO2-Anteil: Für Fahrzeuge ab 2021 gelten progressive Stufentarife von 2,00 bis 4,00 EUR je g/km über dem Freibetrag von 95 g/km. Nutzen Sie unseren Rechner oben für eine genaue Berechnung.
Wann wird die Kfz-Steuer fällig?
Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus fällig. Der Steuerbescheid wird vom Hauptzollamt erteilt und die Zahlung per SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei Neuzulassung beginnt die Steuerpflicht am Tag der Zulassung. Eine halbjährliche Zahlung ist mit 3 % Aufschlag möglich, eine vierteljährliche mit 6 % Aufschlag.
Wie wird die Kfz-Steuer für Elektroautos berechnet?
Batterie-elektrische Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) sind bis zum 31. Dezember 2030 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (§ 3d KraftStG). Nach Ablauf der Befreiung wird die Steuer voraussichtlich nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Plug-in-Hybride (PHEV) zahlen hingegen die reguläre Kfz-Steuer basierend auf Hubraum und CO2 wie Benziner.
Was ändert sich bei der Kfz-Steuer ab 2021?
Seit dem 1. Januar 2021 gilt für Neuzulassungen ein progressives CO2-Stufenmodell. Der Freibetrag bleibt bei 95 g/km. Darüber steigen die Steuersätze schrittweise: 2,00 EUR/g für 96–115 g/km, 2,20 EUR/g für 116–135 g/km, 2,50 EUR/g für 136–155 g/km, 2,90 EUR/g für 156–175 g/km, 3,40 EUR/g für 176–195 g/km und 4,00 EUR/g ab 196 g/km.
Wo finde ich meine Fahrzeugdaten für den Kfz-Steuer-Rechner?
Die benötigten Fahrzeugdaten finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Hubraum unter Feld P.1, CO2-Ausstoß unter Feld V.7 (WLTP) oder V.9 (NEFZ), Kraftstoffart unter Feld P.3 und Erstzulassung unter Feld B. Alternativ geben Sie die Fahrgestellnummer (VIN/FIN) in unseren kostenlosen VIN-Check ein — Hubraum und CO2 werden automatisch ermittelt.
Benziner oder Diesel — was zahlt mehr Kfz-Steuer?
Diesel-Fahrzeuge zahlen einen deutlich höheren Hubraumsatz: 9,50 EUR je angefangene 100 cm³ gegenüber 2,00 EUR für Benziner. Bei einem 2,0-Liter-Motor ergibt das 190,00 EUR (Diesel) vs. 40,00 EUR (Benzin) allein für den Hubraumanteil — der CO2-Anteil ist bei beiden Antriebsarten identisch berechnet.